Thomas Schimmeck - Garten- und Landschaftsbau GmbH
Thomas Schimmeck - Garten- und Landschaftsbau GmbH mit Sitz in Solingen-Ohligs/Aufderhöhe führt Pflasterarbeiten als eine seiner Leistungen aus.
Nußbaumstr. 101
42699 Solingen · Ohligs/Aufderhöhe
Thomas Schimmeck - Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Solingen-Ohligs/Aufderhöhe ist im Verzeichnis unter Pflasterarbeiten geführt und bietet entsprechende Leistungen an. Das Leistungsspektrum reicht von Einfahrten und Hofflächen über Terrassen bis zu Gehwegen und größeren gewerblichen Flächen. Projekte werden schwerpunktmäßig in und um Solingen-Ohligs/Aufderhöhe umgesetzt. Details zu Kapazitäten und konkreten Referenzen erfährt man am besten über eine individuelle Anfrage.
- RechtsformGmbH
- MeisterbetriebKeine Angabe
- AusbildungsbetriebKeine Angabe
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Thomas Schimmeck - Garten- und Landschaftsbau GmbH ist laut Eintrag im Verzeichnis im Bereich Pflasterarbeiten tätig. Ob das Vorhaben zum Leistungsspektrum des Betriebs passt, klärt sich am besten über eine unverbindliche Anfrage über dieses Portal.
Was ist wasserdurchlässiges Pflaster (Drainpflaster)?
Drainpflaster bzw. versickerungsfähiges Pflaster lässt Regenwasser durch breitere Fugen oder poröse Steine direkt in den Untergrund einsickern, statt es abzuleiten. Das reduziert die Belastung der Kanalisation und wird in einigen Kommunen inzwischen für bestimmte Flächen vorgeschrieben oder gefördert.
Wie pflegt man eine gepflasterte Fläche richtig?
Regelmäßiges Kehren, das Entfernen von Bewuchs in den Fugen und gelegentliches Nachfüllen von Fugenmaterial verlängern die Lebensdauer einer Pflasterfläche deutlich. Bei starker Verschmutzung hilft meist eine Reinigung mit Kehrmaschine oder Hochdruckreiniger (auf steinschonende Einstellung achten).
Ist für Pflasterarbeiten eine Baugenehmigung nötig?
Für private Einfahrten, Terrassen oder Gartenwege ist in der Regel keine gesonderte Baugenehmigung erforderlich. Bei größeren versiegelten Flächen, Eingriffen in die Straßenentwässerung oder gewerblichen Vorhaben können jedoch kommunale Vorgaben gelten — im Zweifel lohnt eine Rückfrage beim zuständigen Bauamt.
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