Peter Kümmel

Fulda-Maberzell

Pflasterarbeiten im Angebot

Peter Kümmel aus Fulda-Maberzell ist laut Gewerbeeintrag im Bereich Pflasterarbeiten tätig.

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Adresse

An der Betz 25
36041 Fulda · Maberzell

Über Peter Kümmel

Der Betrieb Peter Kümmel in Fulda-Maberzell bietet Pflaster- und Wegebauarbeiten für private und gewerbliche Auftraggeber an. Ausgeführt werden Pflasterarbeiten mit Beton-, Naturstein- und Klinkerpflaster, inklusive Unterbau, Entwässerung und Randeinfassung. Auftraggeber kommen überwiegend aus Fulda-Maberzell und dem umliegenden Gebiet. Details zu Kapazitäten und konkreten Referenzen erfährt man am besten über eine individuelle Anfrage.

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  • MeisterbetriebKeine Angabe
  • AusbildungsbetriebKeine Angabe
Öffnungszeiten
Mo08:00-16:00
Di08:00-16:00
Mi08:00-16:00
Do08:00-16:00
Fr08:00-16:00
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Häufige Fragen zu Peter Kümmel
Führt Peter Kümmel Pflasterarbeiten aus?

Peter Kümmel ist laut Eintrag im Verzeichnis im Bereich Pflasterarbeiten tätig. Ob das Vorhaben zum Leistungsspektrum des Betriebs passt, klärt sich am besten über eine unverbindliche Anfrage über dieses Portal.

Was ist wasserdurchlässiges Pflaster (Drainpflaster)?

Drainpflaster bzw. versickerungsfähiges Pflaster lässt Regenwasser durch breitere Fugen oder poröse Steine direkt in den Untergrund einsickern, statt es abzuleiten. Das reduziert die Belastung der Kanalisation und wird in einigen Kommunen inzwischen für bestimmte Flächen vorgeschrieben oder gefördert.

Wie pflegt man eine gepflasterte Fläche richtig?

Regelmäßiges Kehren, das Entfernen von Bewuchs in den Fugen und gelegentliches Nachfüllen von Fugenmaterial verlängern die Lebensdauer einer Pflasterfläche deutlich. Bei starker Verschmutzung hilft meist eine Reinigung mit Kehrmaschine oder Hochdruckreiniger (auf steinschonende Einstellung achten).

Ist für Pflasterarbeiten eine Baugenehmigung nötig?

Für private Einfahrten, Terrassen oder Gartenwege ist in der Regel keine gesonderte Baugenehmigung erforderlich. Bei größeren versiegelten Flächen, Eingriffen in die Straßenentwässerung oder gewerblichen Vorhaben können jedoch kommunale Vorgaben gelten — im Zweifel lohnt eine Rückfrage beim zuständigen Bauamt.

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